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DFB-Sportgericht verurteilt 1. FC Magdeburg zu Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro

Magdeburg, 27.03.2018

Am heutigen Dienstag, 27.03.2018 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den
1. FC Magdeburg aufgrund unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger vor der Partie beim F.C. Hansa
Rostock (24.02.2018) mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff der Partie, welche am 24.02.2018 im Rostocker Ostseestadion ausgetragen wurde,
kam es zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästebereich durch Anhänger des 1. FC Magdeburg.

Der 1. FC Magdeburg hat das Strafmaß akzeptiert und wird kein Rechtsmittel einlegen.